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  • AGB's - Bergfehl Fotografie
  • 1. Allgemeines
    1. Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. RAW-Dateien (digitale Negative) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.
    2. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die den Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.
    3. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die den Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Kunden die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin.
    4. Der Fotografin wird spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.
    5. Um die Arbeit der Fotografin zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste der Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.
    6. Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
    7. Der Fotografin und ihren Erfüllungsgehilfen sind ab 4 Stunden gebuchter Zeit angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  • 2. Vergütung
    1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
    2. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe.
    3. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung i.H.v. 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten. Erst mit Eingang des Betrages bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage nach dem Shootingtermin zu zahlen.
    4. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bleiben die gelieferten Fotos im Eigentum der Fotografin.
    5. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder deren Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder von den Kunden gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht die Kunden nachweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.
  • 3. Reisekosten
    1. Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: keine Anfahrtspauschale für Hochzeitsfotoreportagen unter 70 km Entfernung von Rettenberg.
    2. Für jeden gefahrenen Kilometer ab 70 km werden 0,50 € berechnet.
    3. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
    4. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer. 
  • 4. Urheberrecht, Nutzungsrechte
    1. Die Kunden sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
    2. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.
    3. Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website oder den Social-Media-Kanälen der Fotografin, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Die Kunden haben die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, tragen die Kunden.
    4. Die Kunden dürfen die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigen die Kunden vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
    5. Bei Veröffentlichungen haben die Kunden im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: bergfehl-fotografie.de“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung des Profils der Fotografin. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.
    6. Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Fotos, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.
    7. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. 
  • 5. Abnahme, Lieferung, Eigentumsvorbehalt
    1. Die Fotografin liefert das Datenmedium mit den bearbeiteten Bildern in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 8 Wochen nach dem Shootingtag. Die Kunden erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche angefertigte Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden (Näheres regelt die Datenschutzerklärung).
    2. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos im Eigentum der Fotografin.
    3. Die Leistungen der Fotografin gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Kunden die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.
    4. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    5. Die Fotografin ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Bildern auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
  • 6. Haftung
    1. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
    2. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
    3. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Krankheitsfall des Brautpaares, Todesfall innerhalb der Familie des Brautpaares) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Fordern der vereinbarten Kosten.
    4. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 8 Wochen zu liefern, verzichten die Kunden auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen. Mögliche Mehrkosten gehen vollständig zulasten der Kunden. Ein Anspruch auf Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.

    Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • 7. Datenschutz
    1. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem von den Kunden zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der von den Kunden aufgegebenen Bestellung sowie zur Bearbeitung deren Anfragen. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern die Kunden der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.
    2. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung der Kunden erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die die Fotografin zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. In diesen Fällen beachtet die Fotografin strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.
    3. Die Kunden haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung.
  • 8. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.